Vermietung

Die steuerlichen Verluste aus Vermietung können wie folgt auf die nächsten Jahre vorgetragen werden:

Steuerlich anerkannte Verluste

Vortragsmöglichkeit

bis 2011

Frist abgelaufen

2012

4 Jahre

2013

5 Jahre

2014

5 Jahre

2015

6 Jahre

2016

6 Jahre

Hinweis: Wie bei selbständiger Tätigkeit und Gewerbebetrieben kann der Verlust nicht ausgeglichen werden mit positiven Einkünften aus einer anderen Kategorie !!!