Selbständiger Arbeit
Gewerbetreibende, freiberufler, Kapitalgesellschaften
Für Gewerbetreibende/Freiberufler und Kapitalgesellschaften wurden die Zeiträume der Abzugsfähigkeit dieser Verlustvorträge seit dem Jahre 2008 des Öfteren geändert. Warum und was dieses <Hick hack> soll, kann ich nicht beantworten.
Steuerlich anerkannte Verluste |
Vortragsmöglichkeit |
---|---|
bis 2011 |
Frist abgelaufen |
2012 |
5 Jahre |
2013 |
5 Jahre |
2014 |
12 Jahre |
2015 |
12 Jahre |
2016 |
12 Jahre |
Ab dem Jahre 2012 wurde die Höhe der Abzugsfähigkeit eingeschränkt. Der Verlustvortrag kann nur noch geltend gemacht werden bis zu 75% des laufenden Gewinnes. Ein evtl. verbleibender Verlustvortrag kann dann im folgenden Jahr geltend gemacht werden, wenn der Zeitraum der Abzugsfähigkeit noch nicht abgelaufen ist.
Fazit: Trotz Verlustvortrag aus dem Vorjahr, 25% des steuerlichen Gewinnes werden mindestens besteuert