Verlustvorträge

Verlustvorträge gibt es bei Selbständigen auch im portugiesischen Einkommensteuerrecht.

Hinweisen möchte ich darauf, dass ein Ausgleich der Verluste mit anderen Einkünften des laufenden Jahres nicht möglich ist. So gibt es z.B. keine Verrechnung des Verlustes aus Gewerbebetrieb mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.