Zusammenveranlagung

Auf Antrag beider Ehegatten oder zusammen lebenden Personen kann beantragt werden, eine Zusammenveranlagung vorzunehmen.

Es ist in diesem Falle nur eine gemeinsame Einkommensteuererklärung für beide Ehegatten/Partner abzugeben mit allen Einkünften, einschließlich der im Haushalt lebenden Familienangehörigen.

Die Einkünfte der im Haushalt lebenden Familienangehörigen sind zu 100% anzusetzen.