Getrennte Veranlagung

.

Ehepaare und gemeinsam lebende Personen werden grundsätzlich getrennt veranlagt, wenn keine andere Veranlagungsart beantragt wird.

Dies bedeutet, jeder einzelne Partner wird einzeln und getrennt veranlagt. Jeder Ehegatte/Partner hat eine eigene Steuererklärung abzugeben.

Dies ist das Grundsatzprinzip !!!