Steuereinbehalte

Bei bestimmten Einkünften sind Steuereinbehalte vorzunehmen. Verantwortlich für diese Steuereinbehalte ist die auszahlende Stelle (z.B. beim Arbeitslohn der Arbeitgeber, bei Kapitaleinkünften die Bank, etc.)

Nun gibt es zwei unterschiedliche Formen des Steuereinbehalt:

a) <Retenção na Fonte> (RnF)

Dieser Steuereinbehalt ist anzusehen wie eine Einkommensteuervorauszahlung. Mit der Jahreserklärung werden die entsprechenden Einkünfte deklariert, gleichzeitig wird Anrechnung der entsprechenden Steuereinbehalte beantragt. Bei welchen Einkünften dieser Steuereinbehalt vorzunehmen ist, ergibt sich aus der Zusammenstellung.

b) Taxa Liberatória (TL)

Bei bestimmten Einkünften wird auf diese Einkünfte die <Taxa Liberatória> einbehalten. Dieser Steuereinbehalt ist mit der Abgeltungssteuer in Deutschland vergleichbar. Mit diesem Einbehalt ist die Besteuerung dieser Einkünfte grundsätzlich abgeschlossen. Von der <Taxa Liberatória> sind insbesondere betroffen die portugiesischen Einkünfte der <Non Residenten>. Mit der Auszahlung der Einkünfte wird Einkommensteuer einbehalten, die Besteuerung ist abgeschlossen. Weiterhin fallen unter diese Regelung die Zinseinkünfte (sowohl für Residente als auch Non-Residente). Auch hierzu verweise ich auf die Zusammenstelluing.