Besondere Steuersätze

Hier eine Aufstellung der besonderen Steuersätze. Wie bereits darauf hingewiesen ist jedoch zu beachten, dass teilweise beantragt werden kann, die Einkünfte mit dem normalen Steuersatz zu versteuern (normale Besteuerung).

Steuersatz

Einkünfte

60%

Ungeklärter Vermögenszuwachs ab 100.000,- €. Hinweis auf meine entsprechenden Ausführungen

   

35%

Kapitaleinkünfte aus Offshore

 

Veräußerungsgewinne aus Offshore

 

Gewinne aus Treuhandschaften Offshore

   

28%

Nicht Residente: Veräußerungsgewinne aus Grundstücksverkäufen

 

Nicht Residente: Veräußerungsgewinne aus Verkäufen von Gesellschaftsanteilen, einer Linzenz, Urheberrechten, etc.

 

Nicht Residente: Einkünfte aus Kapitalvermögen in Portugal

 

Nicht Residente: Einkünfte aus Vermietung

 

Residente: Einkünfte aus Kapitalvermögen. (Ausnahme Dividenden)

 

Residente: Einkünfte aus Vermietung

   

25%

Nicht Residente mit Einkünfte aus eigenständigen Betriebsstätten bei Gewerbebetreibenden und Selbständigen

 

Nicht Residente mit Einkünften aus Portugal als Arbeitnehmer und/oder Rentenbezügen, wenn kein Steuereinbehalt vorzunehmen ist. Zu beachten ist aber das Doppelbesteuerungsabkommen.

   

20%

Erhaltene Unterhaltszahlungen aufgrund Gerichtsentscheid bzw. Gerichtsvergleich (TA)

 

Residente não Habitual: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus selbständiger Tätigkeit bei einer Tätigkeit von besonderer Bedeutung, Hinweis auf meine entsprechenden Ausführungen. Einbeziehung in die normale Besteuerung ist möglich.

   

10%

Trinkgelder