Frist

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist einheitlich für alle Steuerpflichtigen vom 1. April bis zum 31. Mai (neu ab 2017 für die Einkommensteuererklärung ab 2016).

Hinweis: Den Begriff <Fristverlängerung> kennt kein portugiesisches Finanzamt. Dies gilt <ohne wenn und aber>. Einspruch oder Beschwerde gegen Bußgelder sind zwecklos.

Bußgelder: Gesetzlich festgelegt von 150,- € (minimum) bis 3.750,- €. Es werden festgesetzt bei verspäteter Abgabe bis 30 Tage 25,- € danach 37,50 €. Wird erst durch Aufforderung des Finanzamtes eine Erklärung (verspätet) abgegeben, fällt ein Bußgeld von 112,50 € an (Stand 31.3.2017).