Persönliche Freibeträge

Die folgenden persönlichen Freibeträge sind abzugsfähig:

Kalenderjahr 2016

Kinder

 

pro Kind, zum 31.12. älter als 3 Jahre

600,- €

pro Kind, zum 31.12. unter 3 Jahre

725,- €

Elternteil/e soweit sie im Haushalt leben und deren Einkommen unter dem Mindestbetrag liegt

 

Beide Elternteile

525,- € pro Elternteil

Ein Elternteil

635,- €

Behinderte

 

pro Steuerpflichtiger (ab 60%)

1.900,- €

pro Steuerpflichtiger (ab 90%)

3.800,- €

pro behindertes Kind

1.187,50 €

pro behindertes Elternteil

1.187,50 €

30% der Kosten der Ausbildung und Rehabilitation

100% ohne Limit

25% der Beiträge für Lebensversicherungen

max. 15% des zu versteuernden Einkommens

25% der Beiträge zu Betreuungsstätten

max. 15% des zu versteuernden Einkommens

Begleitpersonal (Behinderung gleich/über 90%)

1.900,- €