Abzugsfähige Kosten

Hier finden Sie eine Tabelle mit den abzugsfähigen Kosten für das Jahr 2016.

Haben Sie Fragen zu speziellen Details (z.B. was fällt alles unter Ausbildungskosten), fragen Sie bitte Ihren Steuerberater. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass bei den abzugsfähigen Kosten teilweise Bedingungen geknüpft sind, auf die ich an dieser Stelle im einzelnen nicht hinweisen möchte (z.B. bei Medikamenten mit 23% MWSt).

Kalenderjahr 2016

abzugsfähige Kosten

Höchstbetrag

Zusatz-Limit

15% der Krankheitskosten

1.000,- €

ja

30% der Ausbildungskosten/Berufsausbildung

800,- €

ja

25% der Kosten Altersheim

403,75 €

ja

20% der Unterhaltskosten

ohne Limit

ja

15% der Mieten

502,- €

ja

15% der Beiträge zur Krankenversicherung

1.000,- €

ja

30% der Sanierungskosten der eigengenutzten Wohnung

500,- €

 

35% der normalen Kosten der Lebensführung, pro Person bis zu ...

250,- €

 

15% der MWSt, die in den Rechnungen von Gaststätten, Frisören, Autoreparaturen, Hotels enthalten ist

250,- €

 

20% der Sparbeiträge (Sparverträge)

bis 35 Jahre = 400,- €; 35-50 Jahre = 350,- €; ab 50 Jahre = 300,- €

 

20% Certificados de Reforma do Estado

350,- € pro Person

 

25% der Spenden

Lokale, regionale und zentrale Verwaltungen: ohne Limit

 
 

andere Institutionen: 15% des zu versteuernden Einkommens

 
     

Es ist zu beachten, dass für bestimmte Kosten je nach Einkommen neben dem normalem Höchstbetrag noch zusätzlich ein weiterer Höchstbetrag zu beachten ist. Diese <ergänzenden> Höchstbeträge finden Sie in der folgenden Tabelle.

Einkommen von ... bis

Zusatzlimit von ... bis

bis 7.035

kein Zusatz-Limit

von 7.036 - 20.100

2.232,90 € bis 2.500,00 €

von 20.100 - 40.200

1.821,90 € bis 2.232,90 €

von 40.201 - 80.000

1.000,00 € bis 1.824,90 €

ab 80.001

1.000,00 €

   

Formel für all diejenigen, die es genau wissen wollen:

1000€ + ((2.500€-1.000€)x(80.000€-zu versteuerndes Einkommen)/(80.000€-7.025€))

Wahnsinn

Die Gesetzgeber waren alle Mathematik Professoren