Steuerabzüge

Ja, Steuerabzüge gibt es. Aber vergessen Sie bitte die <Dimensionen> wie sie vom deutschen Einkommensteuerrecht her bekannt sind.

In Portugal erfolgen die Steuerabzüge direkt von der festgesetzten Einkommensteuer; sie mindern also nicht das zu versteuernde Einkommen. Diese Steuerabzüge gelten nur für unbeschränkt Steuerpflichtige (normale Steuerpflicht und Residente não Habitual).

Es ist zu unterscheiden zwischen der persönlichen Freibeträgen (für Kinder, Behinderte, Elternteile) und den abzugsfähigen Kosten.

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In den folgenden Ausführungen wird von abzugsfähigen Kosten gesprochen, die aber nur dann abzugsfähig sind, wenn auf den Namen des Steuerpflichtigen oder Familienangehörigen eine Rechnung mit Steuernummer ausgestellt wurde. Alle diese Rechnungen sind von allen Unternehmern (ob klein oder groß) der Finanzverwaltung zu melden (via sogenannter SAFT-Meldung).

Es sollte von jedem Steuerpflichtigen die ordnungsgemäße Rechnungsstellung geprüft und ggfls. berichtigt werden. Dies ist möglich auf den Web-Seiten der Finanzverwaltung. Hier finden Sie auch u.U. den Hinweis <complementar informação Faturas> (ergänzende Informationen sind erforderlich).

Sie benötigen für den Zugang zu den Web-Seiten der Finanzverwaltung

1. Ihre Steuernummer und

2. Ihr Passwort, zu beantragen online auf den Web-Seiten der Finanzverwaltung.

Mit Steuernummer und Passwort rufen Sie dann die folgende Web-Seite auf: e-fatura. Und nun viel Spaß. Ganz Portugal (einschließlich aller Residenten) ist <beschäftigt>.