Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in Deutschland kennt man die Sozialversicherungspflicht, aufgeteilt nach Beitragssätzen für die Rentenversicherung, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Die Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer gibt es auch in Portugal und beinhaltet Rentenversicherung, Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung (keine Pflegeversicherung). Der erhobene Prozentsatz ist pauschal und wird nicht gegliedert in die einzelnen Versicherungsarten.

Der <kleine> Unterschied, die Aufteilung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern beträgt in Portugal nicht jeweils 50% (wie in Deutschland) sondern liegt bei ca. 32% Arbeitnehmer und ca. 68% Arbeitgeber. Von dem abgabepflichtigen Arbeitslohn zahlt der Arbeitnehmer 11% und der Arbeitgeber 23,75% an die Sozialversicherungskasse.