15.03.2017 - Erträge aus Wertpapieren

Besteuerung in Portugal von ausländischen Einkünften aus Zinsen, Dividenden und Aktienverkäufen anhand eines Beispiels:

Beispiel: Ein in Portugal ansässiger Deutscher kaufte im Februar 2015 über seine Bank in Deutschland 1000 Daimler-Aktien zum Preise von 50,- €/pro Aktie und im März 2015 100 Anleihen à 99,90% des Freistaates Bayern mit einer Verzinsung von 3,25%. Seiner Bank teilte er im Februar 2015 mit, dass er in Portugal seinen ständigen Wohnsitz habe und somit in Deutschland nicht steuerpflichtig sei.

Im Jahre 2016 wurden dem deutschen Bankkonto gutgeschrieben an Dividende der Daimler-Aktien 3,47 € x 1000 = 3.470,- €, an Abgeltungsteuer wurde einbehalten in Deutschland 26,25% = 910,87 €. Netto dem Bankkonto gutgeschrieben wurden somit 2.559,12 €. Die Abgeltungsteuer beinhaltet 25% Einkommensteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag. Im Jahre 2016 wurden auch gutgeschrieben 325,- € Zinsen aus der Bayern-Anleihe. Ein Steuerabzug erfolgte nicht.

Im Dezember 2016 wurden die Wertpapiere verkauft, die Daimler Aktien zu je 70,- € pro Stück, insgesamt 70.000,- € abzüglich der Verkaufskosten, die Bayern-Anleihe zu 105,- € pro Anleihe, insgesamt 10.500,- € abzüglich der Verkaufskosten. Steuereinbehalte aus den Wertpapierverkäufen erfolgte in Deutschland nicht.

Steuerliche Behandlung: Nach portugiesischem Steuerrecht müssen generell unbeschränkt steuerpflichtige in Portugal ihr gesamtes bezogenes Welteinkommen versteuern. Hinsichtlich der Einkünfte aus Kapitalvermögen aus Deutschland hat das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Portugal und Deutschland festgelegt, dass Dividenden und Zinsen sowie Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren im Wohnsitzstaat (hier Portugal) zu versteuern sind. Hinsichtlich der Dividendenzahlungen wurde festgelegt, dass Deutschland jedoch ein Anteil von 15% der Dividendeneinnahmen als Steueranteil zugesprochen wird.

Dividenden: Aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen werden die Dividendeneinnahmen nur zu 50% besteuert. Weiterhin und wie oben dargelegt, steht Deutschland ein Anteil von 15% der Dividendenauszahlung an Einkommensteuer zu. Hinsichtlich des Mehrbetrages i.H.v. 11,25% in o.a. Beispiel kann beim Bundeszentralamt für Steuern, D-53221 Bonn entsprechende Erstattung beantragt werden. Die verbleibenden in Deutschland gezahlten 15% Kapitalertragsteuer können bei der portugiesischen Einkommensteuererklärung als „im Ausland gezahlte Steuern“ voll geltend gemacht werden (auch wenn nur 50% der Dividenden versteuert werden). Somit wird die Doppelbesteuerung vermieden. Die Dividenden (zu 50%) und Steuereinbehalte sind in dem Feld 420 der Anlage J zur Einkommensteuererklärung anzugeben.

Zinsen: Die Zinsen aus Obligationen sind voll in Portugal zu versteuern und zu erklären im Feld 408 der Anlage J.

Normale/gesonderte Besteuerung: Hinsichtlich der o.a. Einkünfte hat man jetzt die Wahl, ob normale oder gesonderte Besteuerung erfolgen soll (siehe auch hier). Bei der normalen Besteuerung werden die Dividenden (50%) und Zinsen mit einbezogen und mit den übrigen Einkünften zusammen gerechnet, der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des Einkommens und ist gestaffelt in der Spitze bis zu 48% (ab 2013) zzgl. bis zu 3,21% (2016: 3,5%) Zusatzsteuer (und 2016: 2,5% bzw. 5% Solidaritätsabgabe). Bei der gesonderten Besteuerung werden die im Beispiel genannten Einkünfte pauschal und linear mit 28% (ohne Zusatzsteuer und Solidaritätsabgabe) besteuert. Dies ist jetzt eine Rechenaufgabe.

Veräußerungsgewinn: Der Gewinn errechnet sich aus dem Differenzbetrag zwischen Verkaufspreis abzüglich Verkaufskosten und dem Einkaufspreis.

Titel

Kaufpreis

Verkaufspreis

Daimler-Aktien

50.000,- €

70.000,- €

3,25% Freistaat Bayern

9.990,- €

10.500,- €

insgesamt

59.900,- €

80.500,- €

Gewinn

20.510,- €

Der Veräußerungsgewinn von 20.510,- € wird mit pauschal 28% besteuert, es kann jedoch wie bei den Dividenden und Zinsen Antrag auf Einbeziehung in die normale Besteuerung beantragt werden.