Alt Residenten

Und jetzt kommt der große <Frust> der <Alt-Residenten>. Eine Registrierung als <Residente não Habitual>, unabdingbare Voraussetzung für die Steuervergünstigungen oder Steuerbefreiungen, ist nicht möglich, da bereits eine Registrierung als <Resident> besteht (5-Jahres-Frist). Die (brutale) Konsequenz: keine Steuervergünstigung, keine Steuerbefreiung. Bedenkt man, dass bei einer Jahresrente von 25.000,- € im Jahre 2016 ca. 5.500,- € an Steuern zu zahlen sind, <packen viele Rentner ihre Koffer>und ziehen sich zurück nach Deutschland. Der Fiskus wollte Ausländern einen Anreiz geben, nach Portugal zu ziehen. Dies bringt Geld und Know How in dieses Land. Das ist verständlich und gibt es auch in diversen anderen Ländern. Was man sich aber dabei gedacht hat, die Alt-Residenten so zu benachteiligen, kann ich leider nicht nachvollziehen.

Noch ein Problem für die Alt-Residenten. Liegen aus Deutschland Einkünfte vor, die gem. Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland zu versteuern sind (z.B. Mieteinkünfte), müssen diese Einkünfte in der Steuererklärung als beschränkt steuerpflichtig in Deutschland deklariert werden und darüber hinaus nochmals in Portugal. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird die in Deutschland gezahlte Einkommensteuer in Portugal angerechnet. Die Besteuerung in Portugal ist aber weitaus ungünstiger wegen der unterschiedlichen Steuersätze; darüber hinaus werden bestimmte Ausgaben nicht anerkannt.