Auslandseinkünfte

Einkünfte aus dem Ausland von unbeschränkt Steuerpflichtigen:

In den Kategorien A, B, E, F, G und H sind alle in Portugal bezogenen Einkünfte zu deklarieren.

Soweit diese Einkünfte aus dem Ausland bezogen werden, sind sie zu deklarieren in der portugiesischen Einkommensteuererklärung in der Anlage J <ausländische Einkünfte>.

Soweit diese Einkünfte bereits im Ausland versteuert wurden, wird die im Ausland gezahlte Einkommensteuer in Portugal angerechnet. Diese Anrechnung erfolgt allerdings nur dann, wenn im

Ausland keine Befreiung oder Ermäßigung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen beantragt werden konnte (Hinweis auf meine Ausführungen zur Cat.E - ausländische Kapitaleinkünfte).

Das portugiesische Einkommensteuerrecht besteuert ausländische Einkünfte nach dem sogenannten <Anrechnungsverfahren>.