Woher kommt das Geld für eine Anschaffung??

Bei Kauf von Immobilien, Kraftfahrzeugen, Motorrädern, Booten und Flugzeugen muss dargelegt werden, aus welchen Mitteln diese Neuanschaffung finanziert wurden. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden (z.B. durch Erbschaft, Darlehen, etc.) müssen zwei Bedingungen erfüllt sein, um den Vermögenszuwachs zu darzulegen:

1. Das deklarierte Einkommen muss höher sein als 50% des gesetzlich festgelegten Wertes gem. Artº. 89a LTG (valor padrão). Diese Werte betragen bei Grundvermögen 20%, bei Kraftfahrzeugen 50%, bei Booten 50% der Neuanschaffung (artº. 89A, nº. 4 LTG).

2. Weiterhin, und das ist Bedingung zwei (artº. 89A, nº. 5 LTG), muss das deklarierte Einkommen höher sein als 1/3 der gesamten Neuanschaffung. Dies gilt auch dann, wenn die Werte zur Berechnung des <Valor Padrão> nicht überschritten wurden! Nicht einfach zu verstehen.

Zur Klarstellung ein Beispiel:

Deklarierte Einkünfte 30.000,- € pro Jahr in den letzten Jahren. Kauf eines Apartments (T2) ohne Finanzierung von 250.000,- €. Woher stammt das Geld (berechtigte Frage).

Bedingung 1: Der <Valor padrão> laut Tabelle beträgt 20% von 250.000,- € = 50.000,- €; davon 50% = 25.000,- €. Die Einkünfte betragen 30.000,- €, demnach unschädlich, keine Zurechnung.

Aber (Bedingung 2): 1/3 der Neuanschaffung betragen 83.333,- € (250.000,- x 1/3), dieser Betrag ist somit höher als das deklarierte Einkommen von 30.000,- €.

Und jetzt wird es brutal: 250.000,- Neuanschaffung abzgl. deklariertes Einkommen von 30.000,-, also 220.000,- € sind als ungeklärter Vermögenszuwachs in der Kategorie G zu versteuern.

Diese Berechnung erfolgt linear, ohne wenn und aber. Wir alle wissen, dass über die portugiesische Steuernummer, die immer anzugeben ist bei o.a. Neuanschaffungen, seitens der Finanzverwaltung immer alles kontrolliert werden kann.

Vorsicht: Beträgt der ungeklärte Vermögenszuwachs mehr als 100.000,- €, erfolgt die Besteuerung mit 60% (Art. 72 Nr. 10).

Ausländische Steuerpflichtige haben natürlich die Möglichkeit darzulegen, dass die Finanzierung von den o.a. Neuanschaffungen erfolgte aus im Ausland bereits versteuertem Einkommen. Das wird natürlich akzeptiert, wenn dementsprechend nachgewiesen. Man kann aber davon ausgehen, dass der portugiesische Fiskus entsprechende Kontrollmitteilungen für die deutsche Finanzverwaltung ausstellt. Dies sollte beachtet werden.