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Veräußerungsgewinne von erworbenen Urheber-, Lizenzrechten sowie Know-How-Verträgen
Hierunter fallen nur käuflich erworbene Rechte. Der Veräußerungsgewinn ist zur Hälfte steuerpflichtig, es erfolgt keine Indexierung.
Stand aller Angaben auf diesen Webseiten ist der 31.03.2017