Steuerfreie Arbeitsvergütungen

Abfindungen bei Beendigungen des Arbeitsvertrages sind bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei.

Reisekosten können steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden, wenn bestimmte Beträge nicht überschritten werden.

Kilometergeld für Fahrten des Arbeitnehmers im Auftrage des Arbeitgebers können steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden. Essensgeld in bar bis 5,12 € pro Tag bzw. als Gutschein bis 6,83 € pro Tag (2014),

Pauschale Entschädigung für Fehlgelder (z.B. bei Kassierern) sind steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu einem gesetzlich festgesetzen Höchstbetrag.

Die Zahlung von Kindergeld in der staatlich festgesetzten Höhe vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Es ist somit möglich, dieses Kindergeld sowohl von der Sozialversicherung als auch vom Arbeitgeber (abgabenfrei) zu erhalten. Es sind allerdings Einkommensgrenzen zu beachten.

Die Kosten für Kindergärten kann bei Nachweis vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden.

Beiträge zur privaten Krankenversicherung der Arbeitnehmer können steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden, wenn dieser geldwerte Vorteil allen Arbeitnehmern angeboten wird.