Der Steuerbescheid

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So sieht er aus, der Steuerbescheid 2015 (2016 liegt noch keiner vor).

Wie berechnet Portugal die Einkommensteuer ?

In den Monaten Juli, August eines jeden Jahres versendet das Finanzamt die Einkommensteuerbescheide. Leider sind diese Bescheide nicht leicht zu verstehen und manchmal muss man auch <um die Ecke> denken. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen die Einkünfte <gesondert> und linear besteuert werden. Typische Beispiele hierzu sind die Einkünfte aus Vermietung und die Zinseinkünfte. Hier beträgt der gesonderte Steuersatz linear 28%, die entsprechenden Einkünfte werden allerdings im Steuerbescheid nicht angegeben. Man findet dann nur den Steuerbetrag ohne Berechnungsgrundlage.

Aus der nachfolgenden Aufstellung ersehen Sie den Berechnungsmodus :

Nummerierung

Text (portugiesisch)

Text (deutsch)

Zeilen

1

Rendimento global

Einkünfte global

 

2

Deduções espeíificos

Spezielle Abzüge

 

3

Perdas a recuperar

Verlustvorträge

 

4

Abatimentos

Rabatte

 

5

Deduções ao rendimento

Abzüge von den Einkünften

 

6

Rendimento colectável

zu versteuerndes Einkommen

[1 - (2+3+4+5)]

7

Quociente rendimentos anos anteriores

Quotient Einkünfte Vorjahre

 

8

Rendimentos isentos englobados para determinação da taxa

steuerfreie Einkünfte, soweit sie zur Bemessung des Steuersatzes mit herangezogen werden

 

9

Total do rendimento para determinação da taxa

Gesamteinkünfte zur Berechnung des Steuersatzes

(6 + 8 - 7)

10

Quociente familiar (1=solteiro, etc.; 2=casado, etc - Taxa:conforme tabela)

Quotient (1=ledig, etc.; 2=verheiratet, etc) - Steuerstz gem. Tabelle

 

11

Importancia apurada

Steuerbetrag brutto

(9 : quociente 10 x taxa)

12

Parcela a abater

Abrundung

 

13

Imposto anos anteriores Propriedade intelectual

Steuer Vorjahre Lizenzen

 

14

Imposto correspondente a rendimentos isentos

Steueranteil auf steuerfreie Einkünfte

 

15

Taxa adicional

Zusatzsteuer

[(0,00 x 0,0% + 0,00 x 0%) x 2]

16

Excesso em relação ao limite do quociente familiar

Überschuss aus Familien-Quotient

 

17

Imposto relativo a tributações autónomas

Steuer gemäß Spezialsteuersatz

 

18

Coleta total

Steuerbetrag Zwischensumme

[(11 - 12) x 2,00 + 13 - 14 + 15 + 16 + 17]

19

Deduções á coleta

Steuerabzüge

 

20

Benefício municipal

Gemeinde-Vorteil

 

21

Acrecimentos à coleta

Zuschlag

 

22

Coleta liquida

Vorläufiger Steuerbetrag

18 - 19 - 20(>=0) + 21

23

Pagamentos por conta

Vorsauszahlungen

 

24

Retenção na fonte

Steuereinbehalte

 

25

Imposto apurado

Einkommensteuer insgesamt

[22 - (23 + 24)]

26

Juros de retenção-poupança

Zinsengutschrift

 

27

Sobretaxa-resultado

Sondersteuer

 

28

Juros compensatórios

Zinsen

 

29

Juros indemnizatórios

Zinsen

 

Valor a pagar/reembolsar

Gesamte Steuerzahlung/-erstattung

 

Anmerkungen:

Zu 1: Die Brutto-Einnahmen aller Einkunftsarten werden addiert. Wie immer gibt es Ausnahmen, denn bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit wird nur der Gewinn mit einbezogen. Beispiel: Umsatz Freiberufler 50.000,- € (Regime Simplificado); Einnahmen aus Vermietung 7.500,- €; unter Ziff. 1 werden ausgewiesen 50.000,- € x 75% = 37.500,- € (= Gewinn) + 7.500,- € = 45.000,- €

Zu 2: Soweit bei den einzelnen Einkunftsarten Ausgaben anerkannt werden, erfolgt hier die Addition aller Ausgaben einschließlich evtl. Freibeträge. Betriebsausgaben werden hier nicht ausgewiesen. Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass keine Ausgaben bei der Ermittlung der Kapitaleinkünfte angesetzt werden; Depotgebühren, Zinsen bei Wertpapiergeschäften auf Kreditbasis werden nicht anerkannt. Ein Beispiel zu 2: Liegen Renteneinkünfte (Freibetrag 4.104,- €) und Werbungskosten bei Vermietungen i.H.v. 2.250,- € vor, werden unter der Ziff. 2 angesetzt 6.354,- €.

Zu 3: Verluste aus Gewerbebetrieb bzw. freiberuflicher Tätigkeit, Verluste aus Vermietung und Veräußerungsverluste aus den Vorjahren werden hier abgezogen. Hinweisen möchte ich darauf, dass ein Ausgleich der Verluste mit anderen Einkünften des laufenden Jahres nicht möglich ist. So gibt es z.B. keine Verrechnung des Verlustes aus Vermietung mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Zu 10, 11, 12 Ledige, verwitwete und getrennt lebende Ehepaare werden nach der normalen Tabelle besteuert. Anhand des zu versteuernden Einkommens wird der Steuersatz ermittelt. Bei Ehepaaren oder eheähnlichen Verhältnissen wird das zu versteuernde Einkommen halbiert, nach diesem Wert wird dann der Steuersatz festgesetzt, der Tabellenausgleich angewandt und anschließend wieder verdoppelt. Beispiel: Verheiratet, Einkommen 36.000,- €: Steuerberechnung: 36.000,- € : 2 = 18.000,- €; Steuersatz 28,5%, Steuerbetrag (18.000,- € x 28,5%) = 5.130,- € (Ziffer 11) abz. 980,- € Tabellenausgleich (Ziffer 12) = 4.150,- € x 2 = 8.300,- € (Ziffer 17). Vorteil dieser Berechnungsmethode ist der niedrigere Steuersatz.

Hier die Steuertabellen 2016/2017.

Zu 17: Die Sonderbesteuerung erfolgt bei bestimmten Einkünften, z.B. Vermietung, Zinsen. Wird keine Einbeziehung beantragt, werden diese Einkünfte pauschal mit 28% besteuert, unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens. Liegt der normale Steuersatz unter 28%, ist Einbeziehung in die normale Besteuerung ratsam. Auf die speziellen Besonderheiten im Steuerbescheid habe ich eingangs hingewiesen.

Zu 19: Steuervergünstigungen werden in Portugal direkt von der Steuer abgezogen. Dieser Abzug erfolgt zum einen durch fixe (persönliche Freibeträge) zum anderen von einkommensabhängigen Beträgen (z.B. Arztkosten). In Deutschland mindern die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, etc. das zu versteuernde Einkommen, nicht den Steuerbetrag direkt. Hier einige persönliche Freibeträge.

Zu 23, 24: Steuervorauszahlungen, Steuereinbehalte werden hier abgezogen.

Zu 27: Im Rahmen der <Troika> werden in Portugal zusätzlich erhoben eine Zusatzsteuer bis 2016 eine Solidaritätsabgabe